1.NothelferkursVor der Einreichung des Lernfahrgesuchs muss der Nothilfekurs absolviert werden. Dieser dauert in der Regel ca. 10 Stunden und ist gültig für 6 Jahre.
2.1Lernfahrausweis beantragenBeantrage beim Strassenverkehrsamt den Lernfahrausweis Kategorie B.
2.2Ärztliche Bestätigung auf Fahrtauglichkeitdarf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.
3.Theorieprüfung ablegenMelde dich beim Strassenverkehrsamt für die Theorieprüfung an.
4.Lernfahrausweis erhaltenWenn du die Theorieprüfung bestanden hast, bekommst du den Lernfahrausweis, welcher 2 Jahre gültig ist.
5. Fahrstunden nehmenUm den heutigen Anforderungen des Strassenverkehres gerecht zu werden, empfiehlt es sich, durch einen professionellen Fahrlehrer begleitet zu werden.
6.Verkehrskundeunterricht absolvierenDen Verkehrskundeunterricht kannst du bei mir besuchen. Er dauert 4 Abend à 2 Stunden.
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7.Praktische Prüfung ablegenAbsolviere die praktische Fahrprüfung beim Strassenverkehrsamt.
8.Führerschein auf ProbeUm den unbefristeten Führerausweis zu erhalten muss innerhalb der ersten 12 Monate 1 Weiterausbildungskurs besucht werden.
9.obligatorische Weiterbildung (WAB-Kurs)Der WAB-Kurs muss innerhalb von 12 Monaten nach bestandener Fahrprüfung absolviert werden.
10.Unbefristeter FührerscheinDer unbefristete Führerausweis wird erst nach Ablauf der Probezeit und nach dem Besuch der eintägigen obligatorischen Weiterbildung auf Gesuch hin ausgestellt.
Es ist keine weitere Prüfung zu absolvieren.
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